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   VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22.KO   

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VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22.KO (https://dejure.org/2023,12346)
VG Koblenz, Entscheidung vom 20.03.2023 - 2 L 1060/22.KO (https://dejure.org/2023,12346)
VG Koblenz, Entscheidung vom 20. März 2023 - 2 L 1060/22.KO (https://dejure.org/2023,12346)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Sicherung des Anspruchs auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung um eine Beförderungsplanstelle

 
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  • OVG Niedersachsen, 30.06.2020 - 5 ME 85/20

    Dienstliche Beurteilung; fiktive Beurteilungsfortschreibung; Gesamturteil;

    Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22
    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Beförderungsrichtlinien) verstoßen hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 5 ME 85/20 - juris, Rn. 23).

    Gleichwohl rechtfertigen diese in erster Linie "hausgemachten" Schwierigkeiten es nicht, die durch die jüngere höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an eine nachvollziehbare Begründung insbesondere des Gesamturteils abzusenken oder sogar der Sache nach auf eine solche Begründung zu verzichten (vgl. hierzu ausführlich: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 5 ME 85/20 -, Rn.19 ff, BeckRS 2020, 15337 - beck-online m.w.N.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22
    Anderes kann gelten, wenn der auf vorläufige Unterlassung der Beförderung einer Vielzahl von Mitbewerbern gerichtete Rechtsschutzantrag sich als rechtsmissbräuchlich darstellt (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -).

    Anderes kann gelten, wenn der auf vorläufige Unterlassung der Beförderung einer Mehrzahl bzw. Vielzahl von Mitbewerbern gerichtete Rechtsschutzantrag sich als rechtsmissbräuchlich darstellt, weil von vornherein ausgeschlossen ist, dass die Beförderung der Mitbewerber den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt, und der Angriff auf eine größere Zahl von beabsichtigten Ernennungen von Mitbewerbern ersichtlich nicht der Wahrung des Bewerbungsverfahrensanspruchs dient, sondern Druck auf den Dienstherren ausüben soll (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, Rn.19 f., juris).

  • VG Koblenz, 22.03.2019 - 2 L 1258/18

    Beamtenrechtliche Beurteilung; Erforderlichkeit einer individuellen Begründung

    Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist anerkannt, dass ein Element dieser intersubjektiv anerkannten Bewertungsstandards die ordnungsgemäße Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung ist (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 22. März 2019 - 2 L 1258/18.KO -, Rn. 8 , juris, m.w.N.).

    Aus diesem Grund muss der angesprochene Übersetzungsvorgang einschließlich der Vergabe des (für Beförderungschancen relevanten) Ausprägungsgrades in jeder dienstlichen Beurteilung ausgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles nachvollziehbar und substantiiert erläutert werden (vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 B 1038/19 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 28. August 2019 -1 B 593/19 -, Rn. 15, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.0 Juni 2022 - 5 ME 43/22 - OVG RP, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 10 B 10578/19.OVG - VG Koblenz, Beschluss vom 22.März 2019 - 2 L 1258/18.KO -, Rn.10 , juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2020 - 1 B 1038/19
    Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22
    Aus diesem Grund muss der angesprochene Übersetzungsvorgang einschließlich der Vergabe des (für Beförderungschancen relevanten) Ausprägungsgrades in jeder dienstlichen Beurteilung ausgehend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles nachvollziehbar und substantiiert erläutert werden (vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 B 1038/19 -, Rn. 14, juris; Beschluss vom 28. August 2019 -1 B 593/19 -, Rn. 15, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.0 Juni 2022 - 5 ME 43/22 - OVG RP, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 10 B 10578/19.OVG - VG Koblenz, Beschluss vom 22.März 2019 - 2 L 1258/18.KO -, Rn.10 , juris).

    Die entsprechenden Überlegungen der Beurteiler müssen in der Beurteilung nachvollziehbar gemacht werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2020 -1 B 1038/19 -, Rn. 14, juris; OVG RP, Beschluss vom 3. März 2017 - 10 B 10062/17.OVG -).

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

    Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, der die beschließende Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Beschluss vom 23. November 2018 -2 L 824/18.KO -, n.v.), ist anerkannt, dass eine erhebliche - d.h. nicht nur geringfügige - Abweichung im Gesamturteil einer Beurteilung gegenüber einer vorhergehenden Beurteilung einer substantiierten und nachvollziehbaren Begründung bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.November 1999 - 2 A 6.98 -, Rn.13, juris ; OVG NRW, Urteil vom 24. Januar 2011 - 1 A 1810/08 -, Rn 97 f, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 1810/08

    Bestehen eines Rechtsschutzinteresses auf Aufhebung einer früheren dienstlichen

    Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, der die beschließende Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Beschluss vom 23. November 2018 -2 L 824/18.KO -, n.v.), ist anerkannt, dass eine erhebliche - d.h. nicht nur geringfügige - Abweichung im Gesamturteil einer Beurteilung gegenüber einer vorhergehenden Beurteilung einer substantiierten und nachvollziehbaren Begründung bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.November 1999 - 2 A 6.98 -, Rn.13, juris ; OVG NRW, Urteil vom 24. Januar 2011 - 1 A 1810/08 -, Rn 97 f, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 1 B 498/17

    Berücksichtigen eines höherwertigen Einsatzes auf der Ebene der Einzelbewertungen

    Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22
    Es ist also zu begründen, warum gerade welcher Notensprung (eine Note höher, zwei Noten höher usw.) erfolgt ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2017 -1 B 498/17 -, Rn.47 ff, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2020 - 4 S 54/20

    Eine Begründung für die Gesamtnotenbildung ist im Rahmen einer dienstlichen

    Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22
    Welchen Umfang und welche Tiefe die Begründung des Gesamturteils haben muss, hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. OVG NRW a.a.O.; VGH BW, Beschluss vom 17. März 2020 - 4 S 54/20 -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22
    Dabei darf das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, Umfang und Tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 58, juris; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2VR 1.13 - Rn. 24, juris).
  • BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17

    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung;

  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 A 10593/08

    Beurteilungsanlass kann trotz Grundsatz der Statusamtbezogenheit dienstlicher

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 ME 43/22

    Beförderungsrunde 2021/2022 der Deutschen Telekom AG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2019 - 1 B 593/19

    Anfechtung einer Auswahlentscheidung; Verletzung des

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